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Geschäftsordnung des Vorstands

Zukunft 25 e.V. - Geschäftsordnung des Vorstands (Entwurf)

Die Mitgliederversammlung der Initiative Zukunft 25 e.V. hat in der Online-Abstimmung vom 13.-21. September 2007 die nachstehende Geschäftsordnung des Vorstands beschlossen.

§ 1 Sitzungen

1. Ordentliche Vorstandssitzungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Der Vorstand legt die Termine für die ordentlichen Vorstandssitzungen bis zum Ende eines jeden Jahres für das kommende Jahr fest.

2. Auf Antrag eines Drittels der Vorstandsmitglieder können außerordentliche Sitzungen einberufen werden, wenn der Antrag die in der Vorstandssitzung zu besprechenden Angelegenheiten konkret benennt und die Gründe darlegt, warum ein Zuwarten bis zur nächsten ordentlichen Sitzung nicht möglich ist.

3. Vorstandssitzungen können im Rahmen von Mitgliederversammlungen stattfinden, sowie in der Form von Telefon- oder Online-Konferenzen oder anderen Formen der elektronischen Kommunikation.

§ 2 Tagesordnung

1. Die Tagesordnung wird von dem Vorstandsvorsitzenden aufgestellt.

2. Die Tagesordnung hat alle Anträge der Vorstandmitglieder zu enthalten, die bis 14 Tage vor der Sitzung bei dem Vorstandsvorsitzenden eingegangen sind.

3. Die Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern 7 Tage vor dem Sitzungstermin mitzuteilen.

§ 3 Öffentlichkeit

1. Mitglieder sind zu den Sitzungen des Vorstandes zugelassen.

2. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.

§ 4 Sitzungsleitung

Die Sitzungen des Vorstands werden von dem Vorstandsvorsitzenden geleitet. Sollte der Vorsitzende verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung seinem Stellvertreter.

§ 5 Beschlussfähigkeit

1. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Vorstandssitzung teilnehmen.

2. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung vom Sitzungsleiter festzustellen.

§ 6 Beratungsgegenstand

1. Gegenstand der Beratung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Beratungspunkte.

2. Weitere Tagesordnungspunkte können auf Antrag der einfachen Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder zugelassen werden.

§ 7 Abstimmung

1. Zur Abstimmung sind nur die an der Vorstandssitzungen teilnehmenden Mitglieder des Vorstandes berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.

2. Abstimmungen erfolgen öffentlich in der durch den Sitzungsleiter bestimmten Form. Auf Antrag der einfachen Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder können Abstimmungen in abweichender Form oder geheim durchgeführt werden.

3. Der Vorstand entscheidet über Anträge mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach nochmaliger Beratung wiederholt. Sollte im Wiederholungsfall eine erneute Stimmengleichheit festgestellt werden, so gilt die Stimme des Sitzungsleiters als ausschlaggebend.

§ 8 Protokoll

1. Der Ablauf jeder Vorstandssitzung ist durch den Protokollführer schriftlich festzuhalten.

2. Das gefertigte Sitzungsprotokoll ist von dem Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen.

3. Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls zu übermitteln.

4. Gegen den Inhalt des Protokolls kann jedes Vorstandsmitglied innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung Einwendungen erheben. Über Einwendungen wird in der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Sollte bis zum Ablauf der Frist keine Einwendungen erhoben werden, so gilt das Sitzungsprotokoll als genehmigt.

5. Das genehmigte Sitzungsprotokoll ist auf der Website des Vereins zu veröffentlichen.

§ 9 Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern

1. Beschlüsse über die Aufnahme von Mitgliedern können von jedem Vorstandmitglied getroffen werden.

2. Der Ausschluss eines Mitglieds bedarf eines Beschlusses der Vorstandssitzung.

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